Abwasser -> neue Aktion

es-geht-auch-um-ihre-sch

Bis zu Zehnfach höhere Gebühren für Abwasser

Kanalausbau wurde vorgezogen

Es drohen Baumfällungen, Straßenausbau und -gebühren

Straßenlampenerneuerungen


Das Jahr begann mit unerfreulichen Nachrichten. Der Vorgezogene Kanalausbau verzögert sich. Der Lange Graben soll verrohrt werden. Die Bäume im Pfortenweg sollen gefällt werden. Anfangs sprach man von Ausbaumaßnahmen, die keine komplette Sanierung und somit keine Anschlussgebühr für den Kanalanschluss oder den Straßenausbau bedeuten, aber Planungen und bereits auf kurzen Stücken Umgesetzten (zum Teil unterdimensionierten) Bitumendecke lassen hohe Kosten erwarten. Ebenso die Nachricht, plötzlich müssten alle Straßenlampen erneuert werden, im Abstand von 25m, jede zweite wird dafür ausgeschaltet, aber trotzdem vom Anwohner bezahlt. Die Verrohrung des langen Grabens gar noch nicht erwähnt.

...

soweit ein Teil der Gerüchte.

Wir haben begonnen, offizielle Stellungnahmen einzuholen und möchten schnellstmöglich und umfassend informieren.

  • Entwässerungsbetrieb
  • Tiefbauamt
  • Gartenbau und Friedhofsamt
  • Umweltamt

der Stadt Erfurt.

 

Und die Stadt spricht von illegaler Entsorgung der Abwässer.

Wer hat denn seit knapp 90 Jahren den Anschluss der Peterbornsiedlung an das Abwassernetz der Stadt Erfurt zu verantworten und nicht erledigt.

 

Abwasser: zweiter Teilerfolg

Einen zweiten Teilerfolg können wir verzeichnen:

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Die Abwassergebühr wird gedeckelt.

Unsere Schreiben und Gespräche mit den Fraktionen des Stadtrates der Stadt Erfurt sowie die Unterstreichung unserer Forderungen als Kleine DEMO vor dem Rathaus zur Stadtratssitzung am 24.04.2013 waren erfolgreich. Der Stadtrat beschloss eine Deckelung der Abwassergebühr.

Laut Aussage von Herrn Panse ist es Ziel der CDU, an diesem Tag einen Abschluss durch Beschluss der Abwasserthematik zu erzielen. Unsere Demonstration vor dem Rathaus sollte dies ja auch bekräftigen. Es waren mehrere Bewohner der Siedlung, Susann Jugel und weitere Mitglieder unseres Vorstandes aber auch Bewohner anderer betroffener Siedlungen anwesend.

Somit wurde die Gebührensatzung verabschiedet und eine Förderrichtlinie. Die Gebühren werden auf 200,00 € pro Person gekappt (nicht mehr 7-8 fach, sondern"nur" noch 3-fach.) Die Förderrichtlinie ist begrenzt bis zum 31.12.2015, da dann der Kalkulationszeitraum für die Gebührensatzung endet. Was danach kommt ist ungewiss.

Die Stadtratssitzung hierzu ist für begrenzte Zeit im Internet abrufbar:  Stadtratssitzung vom 24.04.2013

Ergänzung am 26.04.2013

Die TA berichtet

Die CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat berichtet

und hier das Dokument "Härtefallantrag" leider auf 200€ pro Person begrenzt

 

 

 

Abwasser-DEMO-Doku

Aktion gegen die hohen Abwassergebühren.

Nach unserem kurzfristigen Aufruf zu Demo vor dem Rathaus, konnten wir mit einigen Bewohnern unserer Siedlung aber auch Vertretern anderer betroffener Siedlungen unserem Standpunkt allen eintreffenden Stadtratsmitgliedern zeigen und lautstark vermitteln.

Vor dem Rathaus

  

Dabei trafen wir nicht nur auf Verständnis bei den Vertretern. Einer monierte gar, wir sollen mit dem Quatsch aufhören, er müsse hier arbeiten. Andere wiederum, z.B. Herrn Panse als auch Herr Kemmerich kamen noch mal persönlich zum Gespräch vor die Tür.

 

Die Dringlichkeit unseres Anliegens wurde vor und in der Stadtratssitzung wahrgenommen.

  

Mit dreizehn Gästen waren wir in der Stadtratssitzung vertreten, allerdings ohne Foto und Trillerpfeife, aber dafür mit einem annehmbaren Ergebnis -> Abwasser: zweiter Teilerfolg

 

 

Anschreiben an die Fraktionen im Stadtrat der Stadt Erfurt zu den Abwassergebühren

folgendes Schreiben ging per eMail an alle Fraktionen des Stadrates


Interessengemeinschaft Abwasser Peterbornsiedlung
c/o Susann Jugel
Am Peterborn 3

99092 Erfurt
                                                                                                                                                                                                                         

Landeshauptstadt Erfurt,
Fraktionen der im Stadtrat vertretenen Parteien

19.3.2013

Betr. Neufassung der Entwässerungssatzung der Stadt Erfurt

 

Sehr geehrte Damen und Herren Vorsitzende,
sehr geehrte Ratsdamen und Ratsherren,

mit den Urteilen vom 06.02.2013 wurden die Klagen der Stadt Erfurt gegen den Freistaat Thüringen abgewiesen.

Aus dem Amtsblatt haben wir entnommen, dass in der Stadtratssitzung am morgigen Tag erneut über die Gebührensatzungen zur Abwasserentsorgung beraten wird. Die auf Grund der Klageverfahren vertagten Drucksachen 0177/11 (Entwässerungssatzung) und 1802/11 (Abwassergebührensatzung) wurden daher auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung gesetzt. Es soll erneut eine Entscheidung des Stadtrates in der Sache herbeigeführt werden.

Aus den Urteilen ergibt sich, dass die Klagen der Stadt Erfurt abgewiesen wurden, jedoch hat das Gericht in seiner Entscheidung darauf hingewiesen, dass weiterhin ein Spielraum besteht, um eine interessengerechte und rechtmäßige Satzung zu verabschieden.

So besteht nach Ansicht des Gerichtes die Möglichkeit, dass die besonders problematisch erachtete Beseitigungsgebühr für Inhaber von geschlossenen Sammelgruben künstlich gedeckelt werden kann. § 12 Abs. 4 2. Hs. ThürKAG erlaubt die Berücksichtigung von sonstigen Merkmalen - jenseits des Ausmaßes der Benutzung, wenn öffentliche Belange dies rechtfertigen. Hier könnten einerseits soziale Belange angeführt werden, andererseits die gerade bei geschlossenen Sammelgruben bestehende Gefahr der illegalen Abwasserentsorgung, etwa durch Herbeiführung einer Teilundichtigkeit der Sammelgrube, mit der Folge des illegalen Versickerns ungeklärter Abwässer. Das Gericht hat erkannt, dass ein solcher Wille (zur Gebührendeckelung) dem streitigen Stadtratsbeschluss nicht entnommen werden konnte. Weiterhin muss berücksichtigt werden, dass ein erheblicher Teil, der in den Gartenanlagen festgestellten Sammelgruben rechtwidrig errichtet wurde. In den letzten Jahren wurden von der Stadt keine Maßnahmen getroffen, diese rechtswidrigen Zustände zu beseitigen. Dies hätte bereits zu einer Verringerung der Grubenanzahl geführt. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Erfurt es bisher unterlassen hat, die dauerbewohnten Grundstücke mit abflusslosen Sammelgruben an das städtische Entwässerungsnetz anzuschließen. Erst auf massives Drängen der betroffenen Siedlungen sah sich die Stadt veranlasst, das Entwässerungsnetz zu erweitern. Die bereits vor Jahren angekündigten Baumaßnahmen wurden zugunsten anderer Projekte immer nach hinten verschoben. Dies kann nicht zu Lasten der Eigentümer gehen.

Wie sich aus dem Urteil weiterhin ergibt, ist das Problem vor allem dadurch entstanden, dass viele Gartenanlagen unterschiedlichster Art von der Abwasserbeseitigungspflicht erfasst werden müssen. Obwohl es noch andere Möglichkeiten gibt, wird für die Unerheblichkeitsgrenze allein die Zahl der Grundstücke zu Grunde gelegt. Das ist in Deutschland sicher so üblich, der klassischen Fall aber - ein Grundstück, ein Gebäude, ein Eigentümer, eine Grundstücksentwässerung ist nicht mehr die Regel. Ein Beispiel hierfür sind die vielen Gartenanlagen in und um Erfurt. Das Grundstück gehört einem Eigentümer, der sein Grundstück in viele Parzellen unterteilt und verpachtet hat. Die Anzahl der gruben stimmt daher nicht mit der Grundstücksanzahl überein. Fraglich ist, ob diese als katastermäßig getrennte Grundstücke gezählt wurden oder der Grundstückseigentümer als Eigentümer herangezogen wird. Erschwert wird dieser Sachverhalt durch die schwammige Beschreibung eines Grundstückes im Entwurf (§4). Die exakte Zahl der Grundstücke und ihrer Eigentümer könnte vielleicht Einfluss auf die Unerheblichkeitsgrenze haben.

Zudem sinkt die Anzahl der Sammelgruben durch den geplanten Anschluss verschiedener Siedlungen an das öffentliche Kanalnetz. Auch hierdurch könnte in den kommenden Jahren eine Unterschreitung der Geringfügigkeitsschwelle erreicht werden.

Wir gehen davon aus, dass es noch weitere Möglichkeiten unter Berücksichtigung der Gleichbehandlungs-, Äquivalenz-, Verursacher- und Solidarprinzipien zu einer möglichst gerechten und sozial ausgewogenen Lösung zu kommen.

Wir streben auch heute noch eine einvernehmliche und sozial gerechte Lösung an, wir sind aber auch bereit, unsere Interessen gerichtlich durchzusetzen.

Wir bitten Sie, diese Bedenken und aufgezeigten Möglichkeiten zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
Susann Jugel

Für den Interessenverband Abwasser Peterbornsiedlung

 

Abwasser Bau-Bilder

Der Kanalbau wurde bereits begonnen:

Das Bausschild:

Die verwendeten Rohren (sehen sehr klein aus :-)

Und der relativ tiefe Graben:

Zum Vergrößern auf die Bilder klicken.

 

 

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