Anschreiben an die Fraktionen im Stadtrat der Stadt Erfurt zu den Abwassergebühren
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- Published on Saturday, 23 March 2013 09:58
folgendes Schreiben ging per eMail an alle Fraktionen des Stadrates
Interessengemeinschaft Abwasser Peterbornsiedlung
c/o Susann Jugel
Am Peterborn 3
99092 Erfurt
Landeshauptstadt Erfurt,
Fraktionen der im Stadtrat vertretenen Parteien
19.3.2013
Betr. Neufassung der Entwässerungssatzung der Stadt Erfurt
Sehr geehrte Damen und Herren Vorsitzende,
sehr geehrte Ratsdamen und Ratsherren,
mit den Urteilen vom 06.02.2013 wurden die Klagen der Stadt Erfurt gegen den Freistaat Thüringen abgewiesen.
Aus dem Amtsblatt haben wir entnommen, dass in der Stadtratssitzung am morgigen Tag erneut über die Gebührensatzungen zur Abwasserentsorgung beraten wird. Die auf Grund der Klageverfahren vertagten Drucksachen 0177/11 (Entwässerungssatzung) und 1802/11 (Abwassergebührensatzung) wurden daher auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung gesetzt. Es soll erneut eine Entscheidung des Stadtrates in der Sache herbeigeführt werden.
Aus den Urteilen ergibt sich, dass die Klagen der Stadt Erfurt abgewiesen wurden, jedoch hat das Gericht in seiner Entscheidung darauf hingewiesen, dass weiterhin ein Spielraum besteht, um eine interessengerechte und rechtmäßige Satzung zu verabschieden.
So besteht nach Ansicht des Gerichtes die Möglichkeit, dass die besonders problematisch erachtete Beseitigungsgebühr für Inhaber von geschlossenen Sammelgruben künstlich gedeckelt werden kann. § 12 Abs. 4 2. Hs. ThürKAG erlaubt die Berücksichtigung von sonstigen Merkmalen - jenseits des Ausmaßes der Benutzung, wenn öffentliche Belange dies rechtfertigen. Hier könnten einerseits soziale Belange angeführt werden, andererseits die gerade bei geschlossenen Sammelgruben bestehende Gefahr der illegalen Abwasserentsorgung, etwa durch Herbeiführung einer Teilundichtigkeit der Sammelgrube, mit der Folge des illegalen Versickerns ungeklärter Abwässer. Das Gericht hat erkannt, dass ein solcher Wille (zur Gebührendeckelung) dem streitigen Stadtratsbeschluss nicht entnommen werden konnte. Weiterhin muss berücksichtigt werden, dass ein erheblicher Teil, der in den Gartenanlagen festgestellten Sammelgruben rechtwidrig errichtet wurde. In den letzten Jahren wurden von der Stadt keine Maßnahmen getroffen, diese rechtswidrigen Zustände zu beseitigen. Dies hätte bereits zu einer Verringerung der Grubenanzahl geführt. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Erfurt es bisher unterlassen hat, die dauerbewohnten Grundstücke mit abflusslosen Sammelgruben an das städtische Entwässerungsnetz anzuschließen. Erst auf massives Drängen der betroffenen Siedlungen sah sich die Stadt veranlasst, das Entwässerungsnetz zu erweitern. Die bereits vor Jahren angekündigten Baumaßnahmen wurden zugunsten anderer Projekte immer nach hinten verschoben. Dies kann nicht zu Lasten der Eigentümer gehen.
Wie sich aus dem Urteil weiterhin ergibt, ist das Problem vor allem dadurch entstanden, dass viele Gartenanlagen unterschiedlichster Art von der Abwasserbeseitigungspflicht erfasst werden müssen. Obwohl es noch andere Möglichkeiten gibt, wird für die Unerheblichkeitsgrenze allein die Zahl der Grundstücke zu Grunde gelegt. Das ist in Deutschland sicher so üblich, der klassischen Fall aber - ein Grundstück, ein Gebäude, ein Eigentümer, eine Grundstücksentwässerung ist nicht mehr die Regel. Ein Beispiel hierfür sind die vielen Gartenanlagen in und um Erfurt. Das Grundstück gehört einem Eigentümer, der sein Grundstück in viele Parzellen unterteilt und verpachtet hat. Die Anzahl der gruben stimmt daher nicht mit der Grundstücksanzahl überein. Fraglich ist, ob diese als katastermäßig getrennte Grundstücke gezählt wurden oder der Grundstückseigentümer als Eigentümer herangezogen wird. Erschwert wird dieser Sachverhalt durch die schwammige Beschreibung eines Grundstückes im Entwurf (§4). Die exakte Zahl der Grundstücke und ihrer Eigentümer könnte vielleicht Einfluss auf die Unerheblichkeitsgrenze haben.
Zudem sinkt die Anzahl der Sammelgruben durch den geplanten Anschluss verschiedener Siedlungen an das öffentliche Kanalnetz. Auch hierdurch könnte in den kommenden Jahren eine Unterschreitung der Geringfügigkeitsschwelle erreicht werden.
Wir gehen davon aus, dass es noch weitere Möglichkeiten unter Berücksichtigung der Gleichbehandlungs-, Äquivalenz-, Verursacher- und Solidarprinzipien zu einer möglichst gerechten und sozial ausgewogenen Lösung zu kommen.
Wir streben auch heute noch eine einvernehmliche und sozial gerechte Lösung an, wir sind aber auch bereit, unsere Interessen gerichtlich durchzusetzen.
Wir bitten Sie, diese Bedenken und aufgezeigten Möglichkeiten zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Susann Jugel
Für den Interessenverband Abwasser Peterbornsiedlung
Abwasser Baumaßnahme
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- Published on Tuesday, 08 January 2013 20:41
Die Baumaßnahme "Abwasserkanal"
Vorgesehen ist die Anbindung der Peterbornsiedlung über einen neuen Abwasserkanal, der über den Langen Graben an die Siedlung herangeführt wird. Der Zeitplan sieht wie folgend aus:
Plan alt | Plan neu | Kanal |
2015 | 2012 | Transportkanal Peterbornsiedlung |
2017 | 2013 | Am Peterborn (1) |
2015 | 2013 | RRB 226, Langer Graben SK AM Peterborn |
2017 | 2014 | Am Peterborn (2) |
2018 | 2014 | Pfortenweg (1) |
2016 | 2014 | RRB 226, Langer Graben SK Pfortenweg |
2019 | 2015 | Pfortenweg (2) |
2020 | 2015 | Am Kreuzchen |
2021 | 2016 | Überm Born |
SK = Sammelkanal
Ausschreibung der Stadt: Sonnenleite/Peterborn
Nachfolgend finden Sie erste Bilder vom Bau:
Abwasser: Pressemitteilungen gefunden
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- Published on Wednesday, 26 December 2012 13:15
was hierzu in der Presse stand:
09.09.2015 SPD macht sich stark für die Verlängerung der Härtefallregelung, aber keiner sagt etwas konkretes zum Straßenausbau und Licht.
03.09.2015 Zeitung berichtet von steigenden Gebühren für alle Grubenbesitzer,
21.02.2014 Wird Abwasser illegal entsorgt?
20.02.2014 Hausbesitzer sollen Straßenausbau bezahlen
25.04.2013 Stadtrat kappt Gebühren
03.09.2013 Waldhaus soll ca. 80.000 € nachzahlen
10.04.2013 TA Abwasser-Gebühr kommende Woche in Erfurter Ausschüssen
20.03.2013 TA Erfurter Stadtrat will entscheiden
26.12.2011_TA-Leser Horst Reising findet die Herstellungsbeiträge für Abwasseranlagen unsozial und existenzvernichtend
01.12.2011_TA_Abwassergebühren sorgen weiter für Zoff mit Verwaltung
03.11.2011 ERFURT: Einigkeit beim Abwasser
02.11.2011_TA_Abwasserkosten steigen 2012 für fast 700 Erfurter Grundstücke
02.11.2011_TA_Ungeklärte Details bei Gebühren für Erfurts Abwasserentsorgung
11.11.2011_TA_Bürger entlasten/ CDU will Abwasserkosten senken
13.11.2011 Interview TA: Thema Abwasser schlägt hohe Wellen im Erfurter Stadtrat
27.10.2011_TA_Diskutierte Abwassersatzung trifft Erfurts Sammelgrubenbesitzer hart
Abwasser-Infobrief der Siedlung (03)
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- Published on Friday, 21 December 2012 23:35
An die Bewohner der Peterbornsiedlung
Es steht die Veränderung der Veranlagungsform der Gebühren für die mobile Entsorgung von Grundstückskläranlagen und Abwassersammelgruben.
Aktueller Stand:
Die neue Gebührensatzung wurde durch den Stadtrat erneut abgelehnt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese neue Satzung nicht doch umgesetzt werden kann.
Im Amtsblatt 20/2011 wurde die Satzung bereits öffentlich bekannt gegeben (Vorankündigung der Abwassergebührensatzung). Bisher hat diese Satzung noch keine Rechtswirksamkeit. Sie kann aber vom Landesverwaltungsamt rückwirkend in Kraft gesetzt werden.
Der Entwässerungsbetrieb Erfurt informierte uns über die Planung zum Anschluss der Haushalte der Peterbornsiedlung an den neu zu bauenden Abwasserkanal. Ein Vorziehen der Baumaßnahme von 2019 auf 2014 erscheint möglich, ist aber ebenso von einer Stadtratsentscheidung abhängig.
Was können wir tun:
Nach der Unterschriftensammlung und Bekanntgabe dieser an alle Fraktionen des Stadtrates möchten wir weiter aktiv bleiben. So soll das Sammeln von Informationen über tatsächliche Abwasserwerte in der Siedlung helfen, herauszufinden, wo es möglicherweise Unstimmigkeiten bei den Wassermengen und in welcher Form diese ggf. auftreten. Sehen Sie hierzu auch die Beispiele auf der Rückseite.
Wir stehen Ihnen als Siedlerverein Erfurt-Peterborn e.V. und Interessengemeinschaft „Abwasser“ Peterbornsiedlung zu weiteren Informationen zu Verfügung. Bitte wenden Sie sich persönlich oder per eMail abwasser@peterbornsiedlung.de an uns.
Wir verbünden uns mit anderen Interessengemeinschaften z.B. Sulzer Siedlung, Möbisburg-Rhoda.
Herr Ludwig (Werkleiter Entwässerungsbetrieb) kommt als kompetente Unterstützung zur Mitgliederversammlung des Siedlerverband Peterborn-Erfurt e.V. am 30. März 2012.
Wir freuen uns, wenn Sie den Siedlerverein Erfurt-Peterborn e.V. unterstützen oder als Mitglied beitreten.
Erfurt, 26.02.2012
Die Interessengemeinschaft „Abwasser“ Peterbornsiedlung und
der Siedlerverein Erfurt-Peterborn e.V.
Ihr Ansprechpartner: Susann Jugel
Am Peterborn 3
99092 Erfurt abwasser.peterbornsiedlung.de