Anschreiben an die Fraktionen im Stadtrat der Stadt Erfurt zu den Abwassergebühren

folgendes Schreiben ging per eMail an alle Fraktionen des Stadrates


Interessengemeinschaft Abwasser Peterbornsiedlung
c/o Susann Jugel
Am Peterborn 3

99092 Erfurt
                                                                                                                                                                                                                         

Landeshauptstadt Erfurt,
Fraktionen der im Stadtrat vertretenen Parteien

19.3.2013

Betr. Neufassung der Entwässerungssatzung der Stadt Erfurt

 

Sehr geehrte Damen und Herren Vorsitzende,
sehr geehrte Ratsdamen und Ratsherren,

mit den Urteilen vom 06.02.2013 wurden die Klagen der Stadt Erfurt gegen den Freistaat Thüringen abgewiesen.

Aus dem Amtsblatt haben wir entnommen, dass in der Stadtratssitzung am morgigen Tag erneut über die Gebührensatzungen zur Abwasserentsorgung beraten wird. Die auf Grund der Klageverfahren vertagten Drucksachen 0177/11 (Entwässerungssatzung) und 1802/11 (Abwassergebührensatzung) wurden daher auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung gesetzt. Es soll erneut eine Entscheidung des Stadtrates in der Sache herbeigeführt werden.

Aus den Urteilen ergibt sich, dass die Klagen der Stadt Erfurt abgewiesen wurden, jedoch hat das Gericht in seiner Entscheidung darauf hingewiesen, dass weiterhin ein Spielraum besteht, um eine interessengerechte und rechtmäßige Satzung zu verabschieden.

So besteht nach Ansicht des Gerichtes die Möglichkeit, dass die besonders problematisch erachtete Beseitigungsgebühr für Inhaber von geschlossenen Sammelgruben künstlich gedeckelt werden kann. § 12 Abs. 4 2. Hs. ThürKAG erlaubt die Berücksichtigung von sonstigen Merkmalen - jenseits des Ausmaßes der Benutzung, wenn öffentliche Belange dies rechtfertigen. Hier könnten einerseits soziale Belange angeführt werden, andererseits die gerade bei geschlossenen Sammelgruben bestehende Gefahr der illegalen Abwasserentsorgung, etwa durch Herbeiführung einer Teilundichtigkeit der Sammelgrube, mit der Folge des illegalen Versickerns ungeklärter Abwässer. Das Gericht hat erkannt, dass ein solcher Wille (zur Gebührendeckelung) dem streitigen Stadtratsbeschluss nicht entnommen werden konnte. Weiterhin muss berücksichtigt werden, dass ein erheblicher Teil, der in den Gartenanlagen festgestellten Sammelgruben rechtwidrig errichtet wurde. In den letzten Jahren wurden von der Stadt keine Maßnahmen getroffen, diese rechtswidrigen Zustände zu beseitigen. Dies hätte bereits zu einer Verringerung der Grubenanzahl geführt. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Erfurt es bisher unterlassen hat, die dauerbewohnten Grundstücke mit abflusslosen Sammelgruben an das städtische Entwässerungsnetz anzuschließen. Erst auf massives Drängen der betroffenen Siedlungen sah sich die Stadt veranlasst, das Entwässerungsnetz zu erweitern. Die bereits vor Jahren angekündigten Baumaßnahmen wurden zugunsten anderer Projekte immer nach hinten verschoben. Dies kann nicht zu Lasten der Eigentümer gehen.

Wie sich aus dem Urteil weiterhin ergibt, ist das Problem vor allem dadurch entstanden, dass viele Gartenanlagen unterschiedlichster Art von der Abwasserbeseitigungspflicht erfasst werden müssen. Obwohl es noch andere Möglichkeiten gibt, wird für die Unerheblichkeitsgrenze allein die Zahl der Grundstücke zu Grunde gelegt. Das ist in Deutschland sicher so üblich, der klassischen Fall aber - ein Grundstück, ein Gebäude, ein Eigentümer, eine Grundstücksentwässerung ist nicht mehr die Regel. Ein Beispiel hierfür sind die vielen Gartenanlagen in und um Erfurt. Das Grundstück gehört einem Eigentümer, der sein Grundstück in viele Parzellen unterteilt und verpachtet hat. Die Anzahl der gruben stimmt daher nicht mit der Grundstücksanzahl überein. Fraglich ist, ob diese als katastermäßig getrennte Grundstücke gezählt wurden oder der Grundstückseigentümer als Eigentümer herangezogen wird. Erschwert wird dieser Sachverhalt durch die schwammige Beschreibung eines Grundstückes im Entwurf (§4). Die exakte Zahl der Grundstücke und ihrer Eigentümer könnte vielleicht Einfluss auf die Unerheblichkeitsgrenze haben.

Zudem sinkt die Anzahl der Sammelgruben durch den geplanten Anschluss verschiedener Siedlungen an das öffentliche Kanalnetz. Auch hierdurch könnte in den kommenden Jahren eine Unterschreitung der Geringfügigkeitsschwelle erreicht werden.

Wir gehen davon aus, dass es noch weitere Möglichkeiten unter Berücksichtigung der Gleichbehandlungs-, Äquivalenz-, Verursacher- und Solidarprinzipien zu einer möglichst gerechten und sozial ausgewogenen Lösung zu kommen.

Wir streben auch heute noch eine einvernehmliche und sozial gerechte Lösung an, wir sind aber auch bereit, unsere Interessen gerichtlich durchzusetzen.

Wir bitten Sie, diese Bedenken und aufgezeigten Möglichkeiten zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
Susann Jugel

Für den Interessenverband Abwasser Peterbornsiedlung

 

Abwasser Bau-Bilder

Der Kanalbau wurde bereits begonnen:

Das Bausschild:

Die verwendeten Rohren (sehen sehr klein aus :-)

Und der relativ tiefe Graben:

Zum Vergrößern auf die Bilder klicken.

 

 

Abwasser Baumaßnahme

Die Baumaßnahme "Abwasserkanal"

es-geht-auch-um-ihre-sch

Vorgesehen ist die Anbindung der Peterbornsiedlung über einen neuen Abwasserkanal, der über den Langen Graben an die Siedlung herangeführt wird. Der Zeitplan sieht wie folgend aus:

Plan alt Plan neu Kanal
2015 2012 Transportkanal Peterbornsiedlung
2017 2013 Am Peterborn (1)
2015 2013 RRB 226, Langer Graben SK AM Peterborn
2017 2014 Am Peterborn (2)
2018 2014 Pfortenweg (1) 
2016 2014 RRB 226, Langer Graben SK Pfortenweg
2019 2015 Pfortenweg (2) 
2020 2015 Am Kreuzchen
2021 2016 Überm Born

SK = Sammelkanal

Ausschreibung der Stadt: Sonnenleite/Peterborn

 

Nachfolgend finden Sie erste Bilder vom Bau:

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Abwasser-Infobrief der Siedlung (03)

An die Bewohner der Peterbornsiedlung

es-geht-auch-um-ihre-sch

Es steht die Veränderung der Veranlagungsform der Gebühren für die mobile Entsorgung von Grundstücks­klär­anlagen und Abwasser­sammel­gruben.

Aktueller Stand:

Die neue Gebührensatzung wurde durch den Stadtrat erneut abgelehnt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese neue Satzung nicht doch umgesetzt werden kann.

Im Amtsblatt 20/2011 wurde die Satzung bereits öffentlich bekannt gegeben (Vorankündigung der Abwassergebührensatzung). Bisher hat diese Satzung noch keine Rechtswirksamkeit. Sie kann aber vom Landesverwaltungsamt rückwirkend in Kraft gesetzt werden.

Der Entwässerungsbetrieb Erfurt informierte uns über die Planung zum Anschluss der Haushalte der Peterbornsiedlung an den neu zu bauenden Abwasserkanal. Ein Vorziehen der Baumaßnahme von 2019 auf 2014 erscheint möglich, ist aber ebenso von einer Stadtratsentscheidung abhängig.

Was können wir tun:

Nach der Unterschriftensammlung und Bekanntgabe dieser an alle Fraktionen des Stadtrates möchten wir weiter aktiv bleiben. So soll das Sammeln von Informationen über tatsächliche Abwasserwerte in der Siedlung helfen, herauszufinden, wo es möglicherweise Unstimmigkeiten bei den Wassermengen und in welcher Form diese ggf. auftreten. Sehen Sie hierzu auch die Beispiele auf der Rückseite.

Wir stehen Ihnen als Siedlerverein Erfurt-Peterborn e.V.  und Interessengemeinschaft „Abwasser“ Peterbornsiedlung zu weiteren Informationen zu Verfügung. Bitte wenden Sie sich persönlich oder per eMail  abwasser@peterbornsiedlung.de an uns.

Wir verbünden uns mit anderen Interessengemeinschaften z.B. Sulzer Siedlung, Möbisburg-Rhoda.

Herr Ludwig (Werkleiter Entwässerungsbetrieb) kommt als kompetente Unterstützung zur Mitgliederversammlung des Siedlerverband Peterborn-Erfurt e.V. am 30. März 2012.
Wir freuen uns, wenn Sie den
Siedlerverein Erfurt-Peterborn e.V. unterstützen oder als Mitglied beitreten.

Erfurt, 26.02.2012

Die Interessengemeinschaft „Abwasser“ Peterbornsiedlung und
der Siedlerverein Erfurt-Peterborn e.V. 

Ihr Ansprechpartner: Susann Jugel

Am Peterborn 3
99092 Erfurt                                                             
abwasser.peterbornsiedlung.de

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